Junioren 2023/2024

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Sonstiges

FAQ

Was muss ich tun um ein Spiel zu verlegen?

Auszug aus der Jugendspielausschreibung Kreis Wolfsburg (Stand 01.07.2023)

10.1.Generell werden Spiele nur aus Verbandsinteresse und nur in Ausnahmefällen mit zusätzlicher, angemessener, nachvollziehbarer, plausibler Begründung verlegt. Jeder Spielverlegungsantrag wird durch den KJA als Einzelfall bewertet. Begründungen wie "DIE TRAINER SIND SICH EINIG" oder "ABSPRACHE ZWISCHEN DEN BEIDEN TRAINERN" werden als Begründung nicht akzeptiert.

10.2.Von den E-Junioren bis A-Junioren sind Spielverlegungen ausschließlich über das DFBnet-Modul online abzuwickeln. Grundsätzlich werden Spielverlegungen nur vorgenommen, wenn spätestens bis 6 Tage vor dem Spieltag ein Antrag mit einer Begründung und allen erforderlichen Angaben, sowie die Zustimmung beider Vereine dem Staffelleiter online per DFBnet-Modul vorliegt. Wird eine beantragte Onlinespielverlegung seitens des gegnerischen Vereins nicht innerhalb von 7 Tagen bestätigt oder abgelehnt, wird das Spiel automatisch durch den Staffelleiter auf den Wunschantragstermin verlegt. Bei zusätzlicchen Tausch des Heimrechts, ist grundsätzlich die Zustimmung des Gegners notwendig. Wenn eine Online - Spielverlegung auf Grund der 6 - Tagefrist nicht mehr möglich ist, kann eine kostenpflichtige Spielverlegung über das DFBnet Postfach an den Staffelleiter mit schriftlicher Bestätigung des Gegners und einer angemessenen, nachvollziehbaren, plausiblen Begründung erfolgen. 

10.3.Der neue Spieltermin ist möglichst als vorgezogener Termin einzurichten und darf grundsätzlich nicht auf einen Nachhol-oder Pokalspieltermin des Rahmenspielplans fallen. Spielverlegungen auf einen späteren Termine sind so zu wählen, dass das Nachholspiel innerhalb von 14 Tagen des ursprünglich angesetzten Spiels ausgetragen wird. Bei kreisübergreifendem Spielbetrieb, z.B. Spielbetrieb in / mit anderen Kreisen sind gegebenenfalls die Ansetzungstermine der relevanten Rahmenspielpläne zu beachten. Der Antragssteller hat die freie Verfügbarkeit eines geeigneten Spielfeldes für das verlegte Spiel zu prüfen. Die Verwaltungskosten sind vom Antragsteller zu tragen. Ein Antrag auf Spielverlegung kann nur von dafür berechtigten Vereinsvertretern mit DFBnet-Kennung gestellt werden.

10.4.Uhrzeitliche Verlegungen bis zu einer Stunde können vom Platzverein selbstständig vorgenommen werden. Gegner, Staffelleiter, Schiedsrichteransetzer und falls angesetzt, der Schiedsrichter, müssen bis spätestens 2 Tage vor dem Spiel vom Jugendleiter des Heimvereins unterrichtet werden. Zeitliche Verlegungen über einer Stunde werden nach Punkt 10.2 abgewickelt, sind aber gebührenfrei. Dies gilt nicht für Pflichtspiele der letzten beiden Spieltage.

10.5.Vereine, die ihre Punktspiele vorverlegen, bezahlen nur die Hälfte (10,-€) der anfallenden Verwaltungskosten (20,-€). Eigenmächtiges Verlegen von Spielen ohne Zustimmung der spielleitenden Instanz wird bestraft und das Spiel wird für beide Mannschaften als verloren gewertet. Für kurzfristige Spielverlegungen, nach Ablauf der Frist im DFBnet-Modul (weniger als 6 Tage vor dem Spieltag) werden mit Verwaltungskosten in Höhe von 40,- € belastet

Was muss ich tun um ein Turnier anzumelden?

Turniere können durch Vereinsvertreter mit DFBnet-Kennung im DFBnet angelegt werden. Zusätzlich muss aber beim Jugendspielleiter nach §18 NFV-JO das NFV Formblatt mit den erforderlichen Angaben (Spielplan/Mannschaften), spätestens jedoch 14 Tage vorher, eingereicht werden. Die Turniere gelten als angemeldet und genehmigt, wenn die maximale Spielzeit lt. DFB-JO eingehalten wird. Für Turniere ab den D-Junioren sind beim Spielansetzer des KSA immer zusätzlich Schiedsrichter anzufordern, in den Altersklassen E-, F- und G-Junioren bei Bedarf.

Wie beantrage ich ein Freundschaftspiel?

Freundschaftsspiele werden über das DFBnet abgewickelt.  Freundschaftsspiele von Kreismannschaften können durch einen Vereinsvertreter mit DFBnet-Kennung eigenständig im DFBnet angelegt werden. Eine Bestätigung seitens des Kreisjugendausschuss erfolgt nicht, die Spiele sind automatisch genehmigt und die Anforderung eines Schiedsrichters beim Spielansetzer des KSA erfolgt automatisch.

Wichtig: die freie Vereinsspielstätte, wo gespielt wird, die gegnerische Mannschaft und die Anstoßzeit unbedingt im Antrag mit angeben.  

Achtung! Es erfolgt KEINE Rückmeldung des Staffelleiters über eine Genehmigung.
Die Spieldaten können im DFBnet unter der neuen Rubrik Freundschaftsspiele und Fussball.de eingesehen und abgerufen werden. Wenn die Schiedsrichteransetzung erfolgt ist, kann diese auch auf der Schiedsrichterhomepage abgerufen werden.  

Die Ergebnismeldung ins DFBnet hat (wie bei Pflichtspielen) vom Heimverein zu erfolgen.  

Sollte das Spiel nicht statt finden, ist dieses rechtzeitig im DFBnet mit „Ausfall“ einzugeben.  

Achtung! Diese Verfahrensweise wird für Freundschaftsspiele der F- und G-Junioren nicht angewandt.

Wie spiele ich mich fest?

Hinweise zur Festspielregelung im Jugendbereich:

Es gibt immer wieder Frage nach der Auslegung der Festspielregelungen im Jugendbereich. Nachstehend hierzu der Versuch einer Aufklärung:

In der gültigen Jugendordnung und Spielausschreibung heißt es hierzu:  Auf die Regelungen aus der JO (Jugendordnung) bezüglich der Spielberechtigung von Juniorenspieler/-innen innerhalb verschiedener Mannschaften wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen! Spielen zwei Mannschaften eines Vereins in der gleichen Spielklasse, so gelten für das "Freiwerden" ebenfalls die Bedingungen der JO (eine 1. Mannschaft zählt dabei gegenüber der gemeldeten 2. als „höhere“ Mannschaft usw.).

Hierdurch ist der Verweis zu § 5 der NFV-Jugendordnung („Spielberechtigung von Junioren innerhalb verschiedener Mannschaften eines Vereins“) geschaffen worden.

Im § 5 steht - kurz zusammengefasst - geschrieben, dass sich Junioren/Juniorinnen in dem höheren Team fest spielen, wenn sie zwei nacheinander(!) stattfindende Pflichtspiele (Punkt und Pokal) in dieser Mannschaft durchgeführt haben.

Dann greift § 5 (4): Wer sich in einer höheren Mannschaft festgespielt hat, erlangt die Spielberechtigung für die unteren Mannschaften erst am folgenden Tag, nachdem er zwei aufeinander folgende und auch ausgetragene Pflichtspiele der höheren Mannschaft ausgesetzt hat, unabhängig davon, ob es sich um Pflichtspiele der Hin-, Rückserie oder um Nachholspiele handelt.

Wichtig ist => es zählt der Tag des 2. Spiels noch mit. Bedeutet also, dass es unerheblich ist, wann an dem betreffenden Tag dieses 2. Pflichtspiel der höheren Mannschaft stattfindet, der Spieler ist erst am nächsten Tag wieder frei und nicht schon mit dem Abpfiff des Spiels der höheren Mannschaft.

Aber => keine Regel ohne Ausnahme § 5 (3) JO:

Die Festspielregelungen gelten nicht für den wechselseitigen Einsatz von A-Junioren im Herrenbereich, jedoch bei mehrfachem Einsatz in verschiedenen Herrenmannschaften.

Weitere Ausnahme:

G- Junioren bis einschließlich D-Junioren spielen sich in einer höheren Altersklasse oder Jahrgangsgruppe nicht fest (z.B. F-Junioren- in E-Junioren, aber auch D-Junioren- in          C-Juniorenmannschaften).

Bei mehrfachem Einsatz innerhalb verschiedener Mannschaften derselben oder der höheren Altersklasse (C- Junioren und B-Junioren) oder Jahrgangsgruppe (U14 bis U18) gilt diese Ausnahme nicht.

Beispiel: Ein D-Jugendlicher spielt in der C I 2x hintereinander mit. Er darf dann dennoch auch weiterhin uneingeschränkt in der D-Jugend mitspielen, nicht jedoch mehr nach diesen zwei Spielen in der C II (s. vorstehende Festspielregelung, die dann hier auch für den           D-Jugendlichen bezogen auf die C I und C II gilt)! Das gilt auch für einen A-Jugendlichen, der zwei Pflichtspielein der 1. Herrenmannschaft gemacht hat => er darf auch weiterhin in der     A-Jugend spielen, aber  halt nach einem zweifachen und hintereinander erfolgten Einsatz in der 1. nicht sofort 2. Herrenmannschaft.

Ab der C-/B-Jugend spielt sich der Spieler (z. B. C-Jugendlicher) in den oberen Altersklassen (z. B. in der B-Jugend) nach einem zweimaligen Einsatz hier sofort fest und kann bei diesem Beispiel dann auch zunächst nicht mehr bei den C-Junioren eingesetzt werden. Erst nach Ablauf der o. g. Zeit ist ein Einsatz in der C-Jugend wieder möglich!

ABER, zu beachten ist auch folgender Fall: Ein E-Jugendlicher war zweimal hintereinander in der E I aktiv. Auch in diesem Fall ist er dann für die E II (und tiefer) zumindest vorerst nicht einsetzbar. Auch hier gilt dann die o. g. Wartezeit von zwei (oder mehr) Spielen der E I!

Es hilft auch grundsätzlich folgende Variante nichts: Ein Spieler spielt in der B I mit, danach in der C I und dann wieder in der B I, wobei es hier das direkt nächste Pflichtspiele der B I zum ersten Spiel ist! Mit anderen Worten, wenn ein Spieler zwischen zwei direkt aufeinander folgenden Pflichtspielen in der B- Jugend ein Pflichtspiel in der C-Jugend spielt (oder halt auch C II zu C III o. ä.), dann unterbricht die Aufzählung dieser zwei Spiele und die sich hieraus ergebende Festspielregelung auch nicht ein Einsatz dazwischen. Auch verfällt die Aufzählung nicht nach einer bestimmten Anzahl von Tagen. Landläufig wird immer noch verbreitet, dass man hier auch einfach nur 10-14 Tage warten muss. Das ist nicht korrekt => es werden nur die Pflichtspiele unabhängig von den dazwischen liegenden reinen Wochentagen betrachtet.

Auch hierzu ein Beispiel: Ein C-Jugendlicher spielt im November einmal bei der B-Jugend mit. Das nächste Pflichtspiel dieser B-Jugend ist erst im April darauf. Wenn er dort wiederum mitspielen würde, hätte er an zwei aufeinanderfolgenden Pflichtspielen der B-Jugend mitgewirkt und wäre somit dort festgespielt und könnte nicht sofort im April wieder für die    C-Jugend spielen!

Für gesperrte Spieler ist auch noch § 5 (6) JO wichtig: Sperrstrafen hemmen das Frei werden für untere Mannschaften in soweit, als die Regelung in Abs. 4, erst mit dem Tage nach Ablauf der Sperre beginnt.

Zudem auch noch als Hinweis: Ein Jugendspieler darf lt. § 16 (4) JO immer nur ein Spiel pro Tag bestreiten! Es gibt keine "24h-Regel" (mehr), es zählt nur der reine Tag! Das gilt auch für A-Jugendliche, die zudem auch bereits im Herrenbereich mitspielen dürfen.

Für reine Mädchen-/Juniorinnenmannschaften die am Juniorenspielbetrieb teilnehmen gelten Sonderbestimmungen und Sonderregelungen.

Wie beantrage ich eine Jugendspielgemeinschaft (JSG)?
Wie beantrage ich ein Zweitspielrecht?

ZWEITSPIELRECHT für JUNIOREN und JUNIORINNEN

Jeder Junior/jede Juniorin kann ein Zweitspielrecht für alle Spielklassen auf Kreis- und Bezirksebene (max. bis Landesliga) erwerben (gebührenpflichtig). Die Antragstellung erfolgt schriftlich mit dem "Antrag auf Zweitspielrecht" bei dem für den aufnehmenden Verein (Gastverein) über den Kreisjugendausschuss Wolfsburg bei unserem KJO Jens Wiese, in Absprache mit der zuständigen spielleitenden Stelle. Voraussetzung für die Genehmigung des Zweit­spielrechtes ist eine gültige Spielerlaubnis des Juniorenspielers/der Juniorenspielerin für einen Stammverein im NFV und dessen schriftliche Zustimmung zur Erteilung eines Zweitspielrechtes.  
Auf dem Antrag ist zu vermerken, ob es eine Verlängerung ist. Sollte der Spieler/die Spielerin im Bezirk eingesetzt werden, muss dieses ebenfalls mitgeteilt werden.
Die Erteilung des Zweitspielrechtes erfolgt über das DFBnet Postfach an den aufnehmenden Verein. Der Antrag ist spätestens bis zum 31.01. des laufenden Spieljahres einzureichen.Das Zweitspielrecht hat eine Gültigkeit von einem Spieljahr, danach kann ggf. eine gebührenfreie Verlängerung für denselben Verein beantragt werden. Durch die Erteilung des Zweitspielrechts entfällt die Spielberechtigung im Stammverein für die Altersklasse(n), für die Zweitspielrecht erteilt wurde. Bei den Juniorinnen behält die Spielerin trotz der Erteilung eines Zweitspielrechts die Spielberechtigung in ihrem Stammverein 

Der Einsatz in Herrenmannschaften von älteren A-Junioren oder Junioren, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist nur im Stammverein zulässig.

Der Einsatz von älteren B-Juniorinnen oder A-Juniorinnen in Frauenmannschaften ist ebenfalls nur im Stammverein zulässig. 

In allen Fällen sind die Festspielregelungen des NFV und der spielleitenden Stellen zu beachten.

Wann dürfen A-Junioren in Herrenmannschaften spielen?

An dieser Stelle weisen wir auf die wesentlichen Regelungen und deren Auswirkungen zum Einsatz von A-Junioren in Herrenmannschaften hin.

Gemäß § 10 Abs. 2 der NFV- Jugendordnung können generell A-Junioren des älteren Jahrganges in allen Herrenmannschaften ihres Vereines eingesetzt werden. Das gilt auch für A-Junioren des jüngeren Jahrganges, sobald sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Im Spieljahr 2023/24 sind dies folgende A-Junioren:

  • Sämtliche A-Junioren des Geburtsjahrganges 2005 (01.01.2005 – 31.12.2005). Sie können ab dem 01.07.2023, also ab dem Beginn des Spieljahres, eingesetzt werden (unabhängig davon, ob sie schon das 18. Lebensjahr vollendet haben oder nicht)!
  • Diejenigen A-Junioren des Jahrgangs 2006, sobald sie das 18. Lebensjahr vollenden.

Für die betroffenen Junioren und die Vereine ergeben sich aus den Regelungen der Spiel- und Jugendordnung folgende spielrechtliche Konsequenzen:

  • Der Einsatz von A-Junioren ist wechselweise zwischen dem Junioren- und dem Herrenbereich möglich (kein Festspielen)! Ein A-Junior spielt sich im Herrenbereich aber dann fest, wenn er auch noch zwischen den verschiedenen Herrenmannschaften "hin- und herpendelt"!
  • Die Spieler gelten, ihren Status betreffend, bis zum Ablauf der in der Jugendordnung beschriebenen Altersklasse als Junior. Sie dürfen folglich an einem Kalendertag nur an 1 Pflicht- oder Freundschaftsspiel oder Turnier teilnehmen. Dies gilt auch für diejengen A-Junioren, die schon das 18.Lebensjahr vollendet haben!

Sonderspielrecht für jüngere A-Junioren

Ein Sonderspielrecht für den Herrenbereich kann A-Junioren jüngeren Jahrgangs darüber hinaus nur dann erteilt werden, wenn in der näheren Umgebung (Umkreis von ca. 10 km) und im eigenen Verein kein altersgerechter Jugendfußball angeboten wird. Nur dann kann über den Kreisjugendausschuss ein Antrag gestellt werden, der über das Sonderspielrecht entscheidet. Hierfür müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Schriftlicher Antrag des Vereins,
  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten,
  • Nachweis des Bestehens einer 9-monatigen Spielerlaubnis für den Verein,
  • Ärztliche Unbedenklichkeitserklärung.
Verhalten bei Gewitter und Unwetter

Formulare zum Download